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Susann Kobus

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Kostenerstattung

Gesetzliche Krankenkassen:

In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Musiktherapie nur bei stationären Aufenthalten und rechnen dort mit den Kliniken ab. Im ambulanten Bereich ist Musiktherapie leider keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Private Krankenkassen:

Die Honorare für Heilpraktiker werden von den privaten Krankenkassen je nach Vertrag ganz oder teilweise übernommen. Für gesetzlich Versicherte ist eine Kostenübernahme durch eine „Heilpraktikerzusatzversicherung“ möglich.

Sonstige Kostenträger:

Im Einzelfall übernehmen Jugendämter die Kosten für ambulante Musiktherapien im Kinder- und Jugendbereich.

Die Antragstellung bei etwaigen Kostenträgern wird unterstützt.